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   BPatG, 14.12.2004 - 27 W (pat) 105/04   

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BPatG, 14.12.2004 - 27 W (pat) 105/04 (https://dejure.org/2004,26247)
BPatG, Entscheidung vom 14.12.2004 - 27 W (pat) 105/04 (https://dejure.org/2004,26247)
BPatG, Entscheidung vom 14. Dezember 2004 - 27 W (pat) 105/04 (https://dejure.org/2004,26247)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 26.04.2001 - I ZR 212/98

    Streit um die Bezeichnung "Bit" und "Bud" für Bier

    Auszug aus BPatG, 14.12.2004 - 27 W (pat) 105/04
    Der Gesamteindruck einer aus mehreren Wort- und Bildbestandteilen zusammengesetzten Marke kann zwar ausnahmsweise durch einen einzelnen Bestandteil derart geprägt sein, dass sich der Verkehr nur hieran orientiert und den weiteren Bestandteilen keine für die Kennzeichnung beachtliche Bedeutung beimisst (stRspr., BGH GRUR 2002, 167, 169 - Bid/Bud; 2003, 880, 881 - City Plus; 2004, 783, 784 - NEURO-VIBOLEX/NEURO-FIBRAFLEX).

    Eine den visuellen Gesamteindruck der angegriffenen Marke prägende Wirkung (vgl auch BGH GRUR 1999, 241, 244 - Lions; GRUR 2002, 167, 170 reSp - Bit/Bud) kann dem Bestandteil "Nalle" unter diesen Umständen nicht zugebilligt werden.

    Wie der Bundesgerichtshof mehrfach betont hat, ist es jeweils der Beurteilung des Einzelfalls vorbehalten, ob für den Verkehr nur der jeweilige Produktname für die Kennzeichnung wesentlich ist oder ob er die Waren jedenfalls auch nach dem Herstellernamen unterscheidet (BGH GRUR 1996, 406, 407 - JUWEL; BGH GRUR 2002, 167, 170 - Bit/Bud; GRUR 2004, 865, 866 - MUSTANG).

  • BGH, 06.05.2004 - I ZR 223/01

    NEURO-VIBOLEX/NEURO-FIBRAFLEX

    Auszug aus BPatG, 14.12.2004 - 27 W (pat) 105/04
    Die Markenstelle ist zutreffend von dem in der Rechtsprechung anerkannten Grundsatz ausgegangen, dass in Wechselwirkung zu der Identität der durch die Marken erfassten Waren und der normalen Kennzeichnungskraft der Widerspruchsmarke die Gefahr von Verwechslungen schon bei einem geringeren Ähnlichkeitsgrad der Marken anzunehmen sein kann (stRspr., vgl. EUGH GRUR 1998, 387, 389 - Sabèl/Puma; EUGH GRUR Int. 1999, 734, 736 - Lloyd; BGH GRUR 2003, 1044, 1045 - Kelly; 2004, 783, 784 - NEURO-VIBOLEX/NEURO-FIBRAFLEX).

    Der Gesamteindruck einer aus mehreren Wort- und Bildbestandteilen zusammengesetzten Marke kann zwar ausnahmsweise durch einen einzelnen Bestandteil derart geprägt sein, dass sich der Verkehr nur hieran orientiert und den weiteren Bestandteilen keine für die Kennzeichnung beachtliche Bedeutung beimisst (stRspr., BGH GRUR 2002, 167, 169 - Bid/Bud; 2003, 880, 881 - City Plus; 2004, 783, 784 - NEURO-VIBOLEX/NEURO-FIBRAFLEX).

  • EuGH, 22.06.1999 - C-342/97

    Lloyd Schuhfabrik Meyer

    Auszug aus BPatG, 14.12.2004 - 27 W (pat) 105/04
    Die Markenstelle ist zutreffend von dem in der Rechtsprechung anerkannten Grundsatz ausgegangen, dass in Wechselwirkung zu der Identität der durch die Marken erfassten Waren und der normalen Kennzeichnungskraft der Widerspruchsmarke die Gefahr von Verwechslungen schon bei einem geringeren Ähnlichkeitsgrad der Marken anzunehmen sein kann (stRspr., vgl. EUGH GRUR 1998, 387, 389 - Sabèl/Puma; EUGH GRUR Int. 1999, 734, 736 - Lloyd; BGH GRUR 2003, 1044, 1045 - Kelly; 2004, 783, 784 - NEURO-VIBOLEX/NEURO-FIBRAFLEX).

    Vielmehr ist, wie die Markenstelle zutreffend ausgeführt hat, von einem durchschnittlich informierten, aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbraucher auszugehen, dessen Aufmerksamkeitsgrad allerdings je nach Art der Waren und Dienstleistungen unterschiedlich hoch sein kann (vgl EuGH GRUR Int. 1999, 734, 736 Rdn. 26 - Lloyd; BGH aaO - ATTACHÉ/TISSERAND).

  • BGH, 01.10.1998 - I ZB 28/96

    Lions

    Auszug aus BPatG, 14.12.2004 - 27 W (pat) 105/04
    Sie hat auch zutreffend berücksichtigt, dass die Ähnlichkeit der Marken nach ihrem Gesamteindruck zu beurteilen ist, den sie bei den angesprochenen Verkehrskreisen im Klang, im (Schrift)Bild und im Sinngehalt hervorrufen, wobei schon die Übereinstimmung in einer Hinsicht für die Annahme einer Verwechslungsgefahr ausreichen kann (vgl EuGH aaO, Rdn. 25 - Lloyd; BGH GRUR 1999, 241, 243 - Lions; GRUR 2004, 240 - MIDAS/MedAS).

    Eine den visuellen Gesamteindruck der angegriffenen Marke prägende Wirkung (vgl auch BGH GRUR 1999, 241, 244 - Lions; GRUR 2002, 167, 170 reSp - Bit/Bud) kann dem Bestandteil "Nalle" unter diesen Umständen nicht zugebilligt werden.

  • BGH, 13.11.2003 - I ZR 184/01

    "MIDAS/medAS"; Verwechslungsgefahr zweier Marken

    Auszug aus BPatG, 14.12.2004 - 27 W (pat) 105/04
    Sie hat auch zutreffend berücksichtigt, dass die Ähnlichkeit der Marken nach ihrem Gesamteindruck zu beurteilen ist, den sie bei den angesprochenen Verkehrskreisen im Klang, im (Schrift)Bild und im Sinngehalt hervorrufen, wobei schon die Übereinstimmung in einer Hinsicht für die Annahme einer Verwechslungsgefahr ausreichen kann (vgl EuGH aaO, Rdn. 25 - Lloyd; BGH GRUR 1999, 241, 243 - Lions; GRUR 2004, 240 - MIDAS/MedAS).
  • BGH, 18.04.1996 - I ZB 3/94

    "falke-run/LE RUN"; Verwechslungsgefahr zweier in einem von mehreren

    Auszug aus BPatG, 14.12.2004 - 27 W (pat) 105/04
    Im vorliegenden Fall spricht für die mitprägende Bedeutung des Namens "von Mia Wallin" einerseits, dass er in Verbindung mit der Angabe "Künstlerbären" ersichtlich als Designername zu verstehen ist, auf den ein großer Teil des Verkehrs - ähnlich wie bei den Namen von Modeschöpfern (vgl. BGH aaO - JUWEL; GRUR 1996, 774, 775 - falkerun/LE RUN) - besonderes Gewicht legt, weil er keine Standard- oder Massenware erwerben will, sondern eine individuelle Designerfigur.
  • BGH, 14.03.1996 - I ZB 37/93

    "JUWEL"; Verwechslungsgefahr zweier Marken auf dem Warengebiet der Bekleidung

    Auszug aus BPatG, 14.12.2004 - 27 W (pat) 105/04
    Wie der Bundesgerichtshof mehrfach betont hat, ist es jeweils der Beurteilung des Einzelfalls vorbehalten, ob für den Verkehr nur der jeweilige Produktname für die Kennzeichnung wesentlich ist oder ob er die Waren jedenfalls auch nach dem Herstellernamen unterscheidet (BGH GRUR 1996, 406, 407 - JUWEL; BGH GRUR 2002, 167, 170 - Bit/Bud; GRUR 2004, 865, 866 - MUSTANG).
  • BGH, 28.08.2003 - I ZR 9/01

    "Kelly"; Deutung einer Bezeichnung als Personenname

    Auszug aus BPatG, 14.12.2004 - 27 W (pat) 105/04
    Die Markenstelle ist zutreffend von dem in der Rechtsprechung anerkannten Grundsatz ausgegangen, dass in Wechselwirkung zu der Identität der durch die Marken erfassten Waren und der normalen Kennzeichnungskraft der Widerspruchsmarke die Gefahr von Verwechslungen schon bei einem geringeren Ähnlichkeitsgrad der Marken anzunehmen sein kann (stRspr., vgl. EUGH GRUR 1998, 387, 389 - Sabèl/Puma; EUGH GRUR Int. 1999, 734, 736 - Lloyd; BGH GRUR 2003, 1044, 1045 - Kelly; 2004, 783, 784 - NEURO-VIBOLEX/NEURO-FIBRAFLEX).
  • BGH, 22.07.2004 - I ZR 204/01

    "Mustang"; Verwechselungsgefahr zusammengesetzter Wortzeichen mit

    Auszug aus BPatG, 14.12.2004 - 27 W (pat) 105/04
    Wie der Bundesgerichtshof mehrfach betont hat, ist es jeweils der Beurteilung des Einzelfalls vorbehalten, ob für den Verkehr nur der jeweilige Produktname für die Kennzeichnung wesentlich ist oder ob er die Waren jedenfalls auch nach dem Herstellernamen unterscheidet (BGH GRUR 1996, 406, 407 - JUWEL; BGH GRUR 2002, 167, 170 - Bit/Bud; GRUR 2004, 865, 866 - MUSTANG).
  • BGH, 13.03.2003 - I ZR 122/00

    "City Plus"; Kennzeichnungskraft von Bestandteilen einer Wortmarke

    Auszug aus BPatG, 14.12.2004 - 27 W (pat) 105/04
    Der Gesamteindruck einer aus mehreren Wort- und Bildbestandteilen zusammengesetzten Marke kann zwar ausnahmsweise durch einen einzelnen Bestandteil derart geprägt sein, dass sich der Verkehr nur hieran orientiert und den weiteren Bestandteilen keine für die Kennzeichnung beachtliche Bedeutung beimisst (stRspr., BGH GRUR 2002, 167, 169 - Bid/Bud; 2003, 880, 881 - City Plus; 2004, 783, 784 - NEURO-VIBOLEX/NEURO-FIBRAFLEX).
  • EuGH, 11.11.1997 - C-251/95

    SABEL

  • BGH, 13.01.2000 - I ZR 223/97

    ATTACHÉ/TISSERAND; Verwechslungsgefahr aufgrund des Gesamteindrucks einer Marke

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